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Regierung und Gesetze


Regierung   Verfassung   Reichsrecht  



Regierung


Ladinien ist konsularische Republik und wird von zwei gleichberechtigten Consuln regiert, die auch die Vertretung des Reiches nach Aussen übernehmen. Völkerrechtlich bindende Verträge schliessen diese in Übereinkunft. Sie sind jederzeit berechtigt diese ihre Rechte zu delegieren. Die Regierung ernennt und entlässt die Gesandten des Reiches bei auswärtigen Mächten.
Der Senat besteht aus Abgeordneten, welche von den vom Volk gewählten Parteien ernannt werden, den Senatoren.
Jede Partei ernennt Senatoren in der Anzahl der Stimmgewichtung durch die Bürger.
Der Senat ist die letzte und höchste Instanz des Reiches.
Der Senat wählt die Proconsuln (Gouverneure), die wiederum die Provinzen regieren.
Die Consuln werden vom Senat gewählt. Die Amtszeit ist durch die Verfassung bestimmt.

Der höchste Beamte der Republik ist aber der Pontifex Maximus, welcher vom Senat auf Lebenszeit gewählt wird.
Als oberste moralische Instanz ist der Pontifex Maximus dafür verantwortlich, in der Republik dafür zu sorgen, dass dem Willen der Götter und der Alten Väter Sitte Rechnung getragen wird. Dazu gehört auch, die Entscheidungen und Erlasse der weltlichen Führer Ladiniens auf ihre Übereinstimmung mit der göttlichen Schöpfung, dem göttlichen Willen und der Tradition Ladiniens hin zu überprüfen.
Verträge, Erlasse und Gesetze, die vom Pontifex Maximus als wider dem Willen der Götter und/oder wider der Alten Väter Sitte eingestuft werden haben keine Gültigkeit. Sein Veto zu einem Gesetz, dass nicht diesen Anforderungen genügt führt dazu, dass dieses vom Senat erneut diskutiert und ggf. geändert werden muss.
Auch Staatsverträge, die seine Prüfung nicht bestehen haben keine Gültigkeit; er kann aber gewissermassen als göttlicher Notar den entsprechenden Vertrag mit unterzeichnen und ihm somit direkt attestieren, diesen Anforderungen zu genügen. Mit der Unterschrift des Pontifex Maximus wird der Vertrag somit zum Ausdruck des Willens der Götter erhoben.
Der Pontifex Maximus hat kein Recht auf Mitbestimmung, auch ist er nicht berechtigt, im Namen der Republik Verträge abzuschliessen, ihm kommt nur eine notarielle und überwachende Rolle zu.
Der Pontifex Maximus, wörtlich übersetzt "der grosse Brückenbauer", muss die Gratwanderung bewältigen, dass Ladinien seinen Platz in einer sich verändernden Welt behält, ohne sein Wesen zu verlieren. Dazu gehört auch, dass er das Wesen der Republik den Vertretern anderer Völker verständlich macht und zwar sowohl innerhalb wie auch ausserhalb der Reichsgrenzen.

Somit kann man sagen, dass Ladinien eine republikanische, konstitutionelle Theokratie ist.